Direkte Unterauftragsverarbeiter können ihrerseits weitere Dienstleister einsetzen, soweit dies zur Bereitstellung ihrer Leistungen erforderlich ist.
OpenAI: OpenAI führt eine aktuelle Subprocessor-Liste. Das mit LIBERTAS bestehende Data Processing Addendum enthält eine allgemeine Genehmigung für diese Unterauftragsverarbeiter. OpenAI informiert über Änderungen. LIBERTAS kann nach dem OpenAI-DPA innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung Einwände gegen einen neu eingesetzten Unterauftragsverarbeiter erheben.
OpenAI verpflichtet seine Unterauftragsverarbeiter vertraglich zu Datenschutzpflichten, die mit den Verpflichtungen des OpenAI-DPA vergleichbar sind. OpenAI bleibt nach Maßgabe des DPA für Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
Soweit OpenAI personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb des EWR weiterübermittelt, sieht das DPA geeignete Übermittlungsmechanismen vor, insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission oder Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO.
dogado: dogado führt ebenfalls eine Liste eingesetzter Unterauftragnehmer und verbundener Unternehmen. Diese Liste umfasst unterschiedliche dogado-Produkte und Leistungen. Daher bedeutet die Aufnahme eines Unternehmens in die allgemeine dogado-Liste nicht automatisch, dass dieses Unternehmen für die Messuno-Infrastruktur eingesetzt wird.